Die Kir­chen­ge­mein­de­rats- und Pas­to­ral­rats­wah­len fin­den am 22. März 2020 statt.

Die Wahl fin­det nur per Brief­wahl statt, die Wahl­lo­ka­le blei­ben ge­schlos­sen.

Alle Wahl­be­rech­tig­ten wer­den drin­gend ge­be­ten, von der Mög­lich­keit der Brief­wahl regen Ge­brauch zu ma­chen.

Ein­gangs­frist für Wahl­brie­fe bei all­ge­mei­ner Brief­wahl:

Aus­zu­zäh­len sind bei all­ge­mei­ner Brief­wahl alle Wahl­brie­fe, die bis Sonn­tag, 22. März 2020, 16.00 Uhr im Pfarr­amt/Ein­wurf­brief­kas­ten ein­ge­gan­gen sind.

Die neue Ein­gangs­frist gilt ab so­fort diö­ze­san­weit, un­ab­hän­gig davon, was bis­her vor Ort als Ende der Brief­wahl­frist mit­ge­teilt wurde.

Be­schluss des Kri­sen­stabs zur Die Kir­chen­ge­mein­de­rats- und Pas­to­ral­rats­wah­len 2020

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